Mit Sensoped-Einzelkomponenten & Arbeitsanweisung zum zertifizierten Produkt
Wann darf eine orthopädische Einlage in einem Sicherheitsschuh verwendet werden, ohne dass der Unfallversicherungsschutz gefährdet wird?
Wenn sie vom Orthopädieschuhmacher nach den Regeln der DGUV 112-991 gefertigt und in den jeweiligen Schuh eingearbeitet wird.
Dabei ist wie folgt vorzugehen:
Hat der ausgewählte Sicherheitsschuh eine Baumusterprüfung?
Wenn ja, ist die Sensoped für das Schuhmodell zertifiziert?
Wichtig: Die Stärke der fertigen Einlage darf nicht höher sein als das herausnehmbare Fußbett des Sicherheitsschuhs.
Damit ist gewährleistet, das bei einem Unfall die Restkappenhöhe im Sicherheitsschuh ausreicht, um bei einer mechanischen Einwirkung den Fuß
vor Verletzungen zu schützen.
Welche weiteren Kriterien gibt es für eine baumustergeprüfte Einlage?
Sicherheitsschuh und Einlage müssen ESD-leitfähig sein. Bei der Verarbeitung des Sensoped-Rohlings mit der Silverliningdecke und dem empfohlenen Klebstoff nach Arbeitsanweisung ist diese ESDLeitfähigkeit gewährleistet.
Muss jede gefertigte Einlage einzeln nach DGUV 112-991 zertifiziert werden?
Beim patentierten Material der Sensoped steckt die Zertifizierung bereits im Rohlingsmaterial.
Aber: Der Rohling muss mit zertifiziertem Deckstoff (Silverlining) und zertifiziertem Klebstoff verarbeitet werden. Sonst erlischt die Baumusterprüfung!
Die Firma Seidl bietet bei Lieferung entsprechender Kundendaten eine fertig gefräste Einlage.
Unter DGUV-Zertifikationen Partnerunternehmen finden Sie eine Liste von Schuhmodellen, für die Sensoped zertifiziert ist.